Worauf beim Hausgeld achten, welche Kosten teilen sich Eigentümer?
Beim Kauf einer Eigentumswohnung sollten Sie neben dem Kaufpreis auch den Kostenfaktor Hausgeld im Auge behalten. Wir stehen Ihnen als Immobilienmakler in Heinsberg zur Verfügung, um Ihnen zu erklären, wie das Hausgeld genau berechnet wird, welche Höhe als angemessen betrachtet wird und worauf Sie als Eigentümer besonders achten sollten. Zögern Sie nicht, sich von uns ausführlich informieren zu lassen.
Worum geht es beim Hausgeld?
Als Eigentümer einer Wohnung in Heinsberg leisten Sie monatlich eine Vorauszahlung für Ihr Zuhause, die als Hausgeld bezeichnet wird. Diese Zahlung geht an den Hausverwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Am Ende des Jahres wird das Hausgeld dann abgerechnet. Sollte das Hausgeld zu niedrig angesetzt worden sein, können auf Sie Nachzahlungen zukommen. Bei einer zu hoch angesetzten Zahlung erhalten Sie hingegen Rückzahlungen. Das Hausgeld stellt somit eine Vorauszahlung für die Betriebskosten des Eigentümers dar. Wir als Immobilienmakler in Heinsberg stehen Ihnen gerne bei Fragen rund um das Thema Hausgeld und Ihre Eigentumswohnung zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne, wir helfen Ihnen weiter.
Für welche zwecke wird das Hausgeld gezahlt?
Das Hausgeld, das im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) als Lasten und Kosten bezeichnet wird, deckt zum einen die herkömmlichen Betriebskosten ab, die bei Vermietung einer Wohnung z.B. in Heinsberg oder einem Einfamilienhaus in Wassenberg, auch auf den Mieter umgelegt werden können (§ 1 BetrKV). Zusätzlich zu diesen Kosten gibt es jedoch noch weitere monatliche Ausgaben, die von den Wohnungseigentümern selbst getragen werden müssen und die Vermieter nicht auf den Mieter umlegen dürfen:
- Verwaltungskosten: Hierunter fallen zum Beispiel die Kosten für die Kontoführung der Eigentümergemeinschaft, die Ausgaben für die Haus- beziehungsweise Wohnungsverwaltung und die Kosten für die Geschäftsführung.
- Instandhaltungsrücklage: Dies ist der Betrag, der für die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums zurückgelegt wird - beispielsweise für eine Erneuerung der Immobilienfassade oder die Renovierung im aussenberreich wie z.B. die Stellplätze. Die Instandhaltungsrücklage wird in der Regel im Wirtschaftsplan gesondert aufgeführt.
- Verwaltungskosten: Hierunter fallen zum Beispiel die Kosten für die Kontoführung der Eigentümergemeinschaft, die Ausgaben für die Haus- beziehungsweise Wohnungsverwaltung und die Kosten für die Geschäftsführung.
- Instandhaltungsrücklage: Dies ist der Betrag, der für die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums zurückgelegt wird - beispielsweise für eine Erneuerung der Immobilienfassade oder die Renovierung im aussenberreich wie z.B. die Stellplätze. Die Instandhaltungsrücklage wird in der Regel im Wirtschaftsplan gesondert aufgeführt.
Welcher Teil vom Hausgeld kann auf den Mieter umgelegt werden?
Sie als Mieter haben das Recht, nur die umlagefähigen Nebenkosten von Ihrem Vermieter übernommen zu bekommen. Damit dies jedoch möglich ist, muss diese Vereinbarung im Mietvertrag für ein Haus in Heinsberg wirksam festgelegt sein. Kosten für Verwaltung und Instandhaltungsrücklage können zum Beispiel nicht auf Sie umgelegt werden.
Um sicherzustellen, dass die Nebenkostenabrechnung korrekt erfolgt, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise: "Der Vermieter sollte nicht einfach die Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft an den Mieter weiterleiten, sondern den im Mietvertrag für eine Immobilie in Waldfeucht festgelegten Verteilerschlüssel anwenden." Dies kann jedoch komplizierter werden, wenn der Vermieter für die Nebenkostenabrechnung einen anderen Verteilungsschlüssel verwendet als die Wohnungseigentümergemeinschaft. Zum Beispiel, wenn Abwasserkosten nach Wohnfläche berechnet werden, der Vermieter sie jedoch nach Verbrauch abrechnen möchte.
Um dieses Problem zu lösen, empfiehlt sich allgemein im Mietvertrag denselben Verteilerschlüssel festzulegen, wie er von der Wohnungseigentümergemeinschaft vereinbart wurde. Er empfiehlt außerdem, folgenden Text in den Mietvertrag aufzunehmen: "Für den Fall, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft den Verteilerschlüssel ändert, behalte ich mir vor, diesen Schlüssel auch im Mietvertrag anzuwenden." Dadurch wird gewährleistet, dass Sie nicht benachteiligt werden, falls eine Änderung des Verteilerschlüssels seitens der Eigentümergemeinschaft vorgenommen wird.
Um sicherzustellen, dass die Nebenkostenabrechnung korrekt erfolgt, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise: "Der Vermieter sollte nicht einfach die Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft an den Mieter weiterleiten, sondern den im Mietvertrag für eine Immobilie in Waldfeucht festgelegten Verteilerschlüssel anwenden." Dies kann jedoch komplizierter werden, wenn der Vermieter für die Nebenkostenabrechnung einen anderen Verteilungsschlüssel verwendet als die Wohnungseigentümergemeinschaft. Zum Beispiel, wenn Abwasserkosten nach Wohnfläche berechnet werden, der Vermieter sie jedoch nach Verbrauch abrechnen möchte.
Um dieses Problem zu lösen, empfiehlt sich allgemein im Mietvertrag denselben Verteilerschlüssel festzulegen, wie er von der Wohnungseigentümergemeinschaft vereinbart wurde. Er empfiehlt außerdem, folgenden Text in den Mietvertrag aufzunehmen: "Für den Fall, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft den Verteilerschlüssel ändert, behalte ich mir vor, diesen Schlüssel auch im Mietvertrag anzuwenden." Dadurch wird gewährleistet, dass Sie nicht benachteiligt werden, falls eine Änderung des Verteilerschlüssels seitens der Eigentümergemeinschaft vorgenommen wird.
Hinweis:
Wir veröffentlichen kontinuierlich Inhalte und wir versuchen sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen lediglich eine erste Orientierung zu bieten. Bitte beachten Sie, dass unsere Ratgeber, Artikel und Blogbeiträge keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Alle Angaben in diesem Artikel sind ausdrücklich unverbindlich und ohne Gewähr. Immobilienmakler Immoprofi Götz Karl kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für Klärung Ihrer rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten bitten wir Sie, entsprechende Experten (z.B Fachanwalt, Eigentümer- oder Mieterverband und/oder eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in) hinzuzuziehen. Trotz grosser Sorgfalt und gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Wir freuen uns und sind dankbar über entsprechende Hinweise, welche wir versuchen, zeitnah umzusetzen.
Wertermittlung für Immobilien:
Kennen Sie den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie in Heinsberg und Wassenberg? Gerne ermittelt wir Ihnen einen realistischen Verkaufswert Ihrer Immobilie. Als Immobilienmakler mit einem Immobilienbüro in Heinsberg - Kichhoven beraten wir Sie gerne unverbindlich zum Verkauf Ihrer Immobilie in Heinsberg, Wassenberg, Waldfeucht sowie im gesamten Kreis Heinsberg.
