KfW und BAFA stoppen Förderprogramme
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15. November 2023 fehlen dem Bund 60 Milliarden Euro, die zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen vorgesehen waren. Auch Fördergelder für Immobilien im Kreis Heinsberg sowie darüber hinaus im gesamten Land sind davon betroffen.
KfW und BAFA stoppen Förderprogramme!
Nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat die KfW folgende Programme gestoppt:
- „Altersgerecht Umbauen“
- „Energetische Stadtsanierung“
- „Förderung genossenschaftlichen Wohnens“
- „BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023“
- „Klimafreundlicher Neubau“
Für die ersten 4 Programme können seit Mittwoch, den 22. November 2023, keine Anträge mehr gestellt werden. Bereits vorliegende Anträge werden nicht mehr zugesagt. Von dem Stopp nicht betroffen seien bereits zugesagte Förderungen.
Seit dem 14. Dezember 2023 sind auch keine Anträge mehr für die Förderung klimafreundlicher Neubau (297, 298) möglich. Begründet wurde dies damit, dass die Mittel ausgeschöpft seien. Sobald der Bundeshaushalt 2024 in Kraft getreten ist, sollen wieder Anträge möglich sein.
Durch die Haushaltssperre des Bundesfinanzministeriums dürfen von Ministerien keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind.
Das gilt auch für das BAFA. Entsprechend werden keine neuen Bewilligung von neuen Vorhaben erfolgen. Dies betrifft unter anderem:
- Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW)
- Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
- Bundesförderung der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW).
- Bundesförderung Serielles Sanieren
Bereits erfolgte Förderzusagen bleiben unberührt.
- „Altersgerecht Umbauen“
- „Energetische Stadtsanierung“
- „Förderung genossenschaftlichen Wohnens“
- „BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023“
- „Klimafreundlicher Neubau“
Für die ersten 4 Programme können seit Mittwoch, den 22. November 2023, keine Anträge mehr gestellt werden. Bereits vorliegende Anträge werden nicht mehr zugesagt. Von dem Stopp nicht betroffen seien bereits zugesagte Förderungen.
Seit dem 14. Dezember 2023 sind auch keine Anträge mehr für die Förderung klimafreundlicher Neubau (297, 298) möglich. Begründet wurde dies damit, dass die Mittel ausgeschöpft seien. Sobald der Bundeshaushalt 2024 in Kraft getreten ist, sollen wieder Anträge möglich sein.
Durch die Haushaltssperre des Bundesfinanzministeriums dürfen von Ministerien keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind.
Das gilt auch für das BAFA. Entsprechend werden keine neuen Bewilligung von neuen Vorhaben erfolgen. Dies betrifft unter anderem:
- Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW)
- Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
- Bundesförderung der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW).
- Bundesförderung Serielles Sanieren
Bereits erfolgte Förderzusagen bleiben unberührt.
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Herr Goetz Karl, Immobilienmakler, Sachverständiger
Telefon: 02452-9965620
E-Mail: info@immoprofi-karl.de
Immoprofi Karl
Am Vorschelner Hof 11
52525 Heinsberg
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