Diese Vorgaben gelten für Eigentümer laut EU-Gebäuderichtlinie!
Die europäische Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, kurz: EPBD) wurde von der EU überarbeitet und die Änderungen wurden mittlerweile verabschiedet. Diese Regelung ist eine von vielen Maßnahmen im Rahmen des Green Deals und des sogenannten Fit-for-55-Pakets, deren Ziel es ist, den CO2-Ausstoß bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Innerhalb der nächsten zwei Jahre müssen die Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen - so auch die Bundesregierung.
Die Grundpfeiler der EPBD
Die EPBD legt vor allem Einsparziele fest und weniger konkrete Maßnahmen. Jeder Mitgliedsstaat entscheidet individuell, wie er diese Ziele erreicht:
- Bis 2030 muss der Energieverbrauch in Wohngebäuden um 16 Prozent reduziert werden, und bis 2035 sogar um 20 bis 22 Prozent.
- Bis 2030 müssen die 16 Prozent der Wohn- und Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz renoviert werden (sogenannte Worst Performing Buildings), bis 2033 müssen dann auch 26 Prozent aller Nichtwohngebäude renoviert werden.
- Neue Wohn- und Nichtwohngebäude dürfen ab 2028 keine fossilen Brennstoffe mehr verwenden. Diese Regelung gilt für öffentliche Gebäude, und ab 2030 für alle anderen Gebäude.
In der ursprünglichen Fassung der Richtlinie war eine Verpflichtung zur Sanierung von Wohngebäuden vorgesehen - dieser Punkt entfällt jedoch laut aktuellem Stand.
- Bis 2030 muss der Energieverbrauch in Wohngebäuden um 16 Prozent reduziert werden, und bis 2035 sogar um 20 bis 22 Prozent.
- Bis 2030 müssen die 16 Prozent der Wohn- und Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz renoviert werden (sogenannte Worst Performing Buildings), bis 2033 müssen dann auch 26 Prozent aller Nichtwohngebäude renoviert werden.
- Neue Wohn- und Nichtwohngebäude dürfen ab 2028 keine fossilen Brennstoffe mehr verwenden. Diese Regelung gilt für öffentliche Gebäude, und ab 2030 für alle anderen Gebäude.
In der ursprünglichen Fassung der Richtlinie war eine Verpflichtung zur Sanierung von Wohngebäuden vorgesehen - dieser Punkt entfällt jedoch laut aktuellem Stand.
Was bedeutet das für Sie als Eigentümer, Vermieter oder Verwalter?
Grundsätzlich hat die EPBD das Ziel, Sie dazu zu ermutigen, Ihre Gebäude umfassend zu sanieren, um eine bessere Energieeffizienz zu erreichen. Gleichzeitig trat in Deutschland zu Beginn dieses Jahres das "Heizungsgesetz" (GEG) in Kraft, das den Umstieg von Öl- und Gasheizungen auf umweltfreundlichere Alternativen vorschreibt. Daher ist es jetzt schon sinnvoll, Ihre Gebäude in Bezug auf Energieeffizienz zu sanieren und mit neuen Heizungen auszustatten.
Wenn Sie ein Nichtwohngebäude besitzen, sollten Sie sich außerdem darüber informieren, in welche Energieeffizienzklasse es eingeteilt ist. Wenn es sich als "Worst Performing Building" herausstellt, müssen Sie es bis 2030 umfassend renovieren. Sie können dies am Energieausweis ablesen, ob Ihr Nichtwohngebäude als Worst Performing Building gilt.
Wenn Sie ein Nichtwohngebäude besitzen, sollten Sie sich außerdem darüber informieren, in welche Energieeffizienzklasse es eingeteilt ist. Wenn es sich als "Worst Performing Building" herausstellt, müssen Sie es bis 2030 umfassend renovieren. Sie können dies am Energieausweis ablesen, ob Ihr Nichtwohngebäude als Worst Performing Building gilt.
Ergebnis: Das beinhaltet die EPBD
Binnen der nächsten zwei Jahre können wir mit einigen Entwicklungen im Gebäudesektor rechnen: Die EU-Staaten haben seit Mitte April zwei Jahre Zeit, um die Anpassungen der Gebäuderichtlinie in nationales Recht zu übertragen und geeignete Maßnahmen zu erarbeiten.
Die EU legt unter anderem fest, dass ab 2030 neue Gebäude von vornherein klimaneutral entworfen werden sollen und ein Ausstieg aus Heizungen mit fossilen Brennstoffen erfolgen muss. Aktuell gibt es keine Sanierungspflicht für Wohngebäude.
Jedoch müssen Nichtwohngebäude, die eine besonders schlechte Energieeffizienz aufweisen, umfangreich renoviert werden. Wir stehen Ihnen bei Fragen rund um die EPBD jederzeit gerne zur Verfügung.
Hinweis:
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